Fachbetrieb gemäß § 62 des Wasserhaushaltsgesetz und § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unserer
Überwachung unterliegt und insoweit berechtigt ist, das nachstehende Überwachungszeichen zu führen.
Für Errichten, Instandsetzen und Stilllegen von Heizölverbraucher-, Erdwärme-, Klima-, Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen